... im Rat der Stadt
Am 18. September 2005 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lippstadt mich direkt zu ihrem hauptamtlichen Bürgermeister gewählt.
Zu meinen Aufgaben zählt die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat der Stadt Lippstadt, hier insbesondere
- die Festsetzung der Tagesordnung und die Einberufung des Rates,
die Eröffnung der Sitzung und die Feststellung der Beschlussfähigkeit, d.h. ob mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder anwesend sind,
die Verhandlungsleitung der Ratssitzung; den jeweiligen Tagesordnungspunkt zur Beratung aufrufen, die Beratung leiten , die Beratung abschließen und zur Abstimmung aufrufen sowie das Ergebnis der Abstimmung feststellen,
letztlich die Unterzeichnung der Niederschrift über die Ratssitzung.
Bei Entscheidungen und Abstimmungen im Rat wirke ich "wie ein Ratsmitglied" mit;
Gefährdet ein Ratsbeschluss das "Wohl der Gemeinde", so habe ich ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Bestätigt der Rat seinen Beschluss in einer erneuten Beschlussfassung, dann ist der Beschluss für allerdings bindend.
Ratsbeschlüsse, die das geltende Recht verletzen, sind zwingend von mir zu "beanstanden" (Beanstandungspflicht). Auch diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Selbst wenn der Rat seinen Beschluss wiederholt, besteht hier keine Bindungswirkung, d. h. der Beschluss muss und darf nicht umgesetzt werden; vielmehr ist unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsicht ("Kommunalaufsichtsbehörde") einzuholen.
... in der Verwaltung
Als Bürgermeister leitete ich die Verwaltung und trage damit die Verantwortung für alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet.
Dazu habe ich nach der Gemeindeordnung vielfältige Rechte, u.a. die Entscheidung über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung und das Recht, den Beschäftigten der Verwaltung als Vorgesetzter fachliche Weisungen erteilen zu dürfen.
Zudem vertrete ich die Gemeinde im Rechtsverkehr.
Stellvertreter
Da ich bei vielfältigen Anlässen als Repräsentant unserer Gemeinde aktiv bin, sind mir Stellvertreter zur Seite gestellt.
Die Gemeindeordnung unterscheidet bei dieser Frage nach den beiden Funktionen: Vorsitz im Rat einerseits; Leitung der Verwaltung andererseits. Für jede Funktion gibt es eigenständige Vertretungsregelungen.
Als Vorsitzende/r im Rat werde ich von einem Ratsmitglied vertreten; die Gemeindeordnung schreibt dabei für die Vertretung "bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation" die Wahl mindestens zweier ehrenamtlicher Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vor.
Meine Stellvertreter im Rat sind:
- Frau Sabine Pfeffer
- Herr Wilhelm Börskens
- Frau Annette Bergschneider
Im Bereich der Verwaltung werde ich vertreten von Herrn Rainer Strotmeier, dem I. Beigeordneten und Stadtkämmerer.
Links und weitere Informationen zu dieser Seite:
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) wird "Die Bürgerschaft durch den Rat und den Bürgermeister vertreten."