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Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Sogenannte Kampfhunde werden ab 1. Januar 2001 mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Höhe der Steuer
Im Stadtgebiet wird Hundesteuer nach folgenden Sätzen erhoben:
| Anzahl der Hunde | Hundesteuer je Hund pro Jahr |
| 1 Hund | 84,00 EURO |
| 2 Hunde | 102,00 EURO |
| 3 Hunde | 120,00 EURO |
gefährliche Hunde:
| Anzahl der Hunde | Hundesteuer je Hund pro Jahr |
| 1 Hund | 546,00 EURO |
| 2 Hunde | 900,00 EURO |
Neu: Hunde aus dem Tierheim Lippstadt - mit Ausnahme der sog. gefährlichen Hunde - sind für die Dauer von drei Jahren von der Hundesteuer befreit!
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