Vollstreckung, Beitreibung, Forderungen, Vollstreckungsbehörde, Insolvenzen, Verbraucherinsolvenzverfahren, Stadtkasse, Schulden
Die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde beinhaltet in erster Linie die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Lippstadt. Darüber hinaus sind Einziehungsmaßnahmen im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe für andere Kommunen und Gläubiger durchzuführen.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Vollstreckung
- in das bewegliche Vermögen (z.B. Sachpfändungen und Forderungspfändungen - Lohn-, Konto- und Mietpfändungen etc. -)
und
- in das unbewegliche Vermögen (z.B. Zwangsversteigerung und -verwaltung, Sicherungshypotheken).
Die Vollstreckungsbehörde der Stadt ist daneben - in Zusammenarbeit mit den anderen Dienststellen - für die Bearbeitung aller Firmen- und Verbraucherinsolvenzverfahren verantwortlich.