Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sind gem. § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bürgermeister verpflichtet, Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann. Mit den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes wird die jährliche Auskunftspflicht konkretisiert.
Der Rat hat auf dieser Basis seine Ehrenordnung verabschiedet. Sie gilt auch für die sachkundigen Bürger und die Ortsvorsteher.
Mit einem Vordruck werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfasst. Die gewonnenen Informationen werden im Ratsbüro der Stadt Lippstadt gesammelt. Die Angaben, die veröffentlicht werden können, werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit bereit gestellt.
Zwecks Einsichtnahme und Abstimmung eines Termins können Sie sich an die Stadtverwaltung Lippstadt, Büro des Bürgermeisters (02941 - 980352), wenden.