Bundestagswahl, Landtagswahl, Europawahl, Ausländerbeiratswahl, Wahl, Kommunalwahl, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Komunalwahl, Bürgermeisterwahl, Briefwahl, Briefwahlbeantragung, Wahlergebnisse, Wahlen, Landratswahl
Aufgabe einer Kommunalverwaltung ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen.

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland - des Deutschen Bundestages - gewählt.

Für Bürgermeisterwahlen haben nur die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lippstadt das aktive Wahlrecht.

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg gewählt. Das Europäische Parlament ist die Volksvertretung der Europäischen Union.

Rechtsgrundlage für die Integrationsratswahl ist der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 wurde der Rat der Stadt Lippstadt und der Kreistag des Kreises Soest gewählt.

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments - des nordrhein-westfälischen Landtags gewählt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung –GO – Reformgesetz- hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber im Jahr 2007 den Ratsbürgerentscheid eingeführt.