| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 14:30 - 17:30 |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 |
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Wahl teilnehmen. Die Wahlberechtigung ist nicht von Steuerkraft, Stellung, ... abhängig.
Die Kandidaten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt; es gibt keine Zwischenstation (z.B. Delegierte oder Wahlmännergremium).
Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine/ ihre Stimme gibt und ob er/ sie von seinem/ ihrem Wahlrecht Gebrauch macht oder nicht.
Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung, unabhängig davon, wer sie abgegeben hat.