Jede Wahl unterliegt folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:
Allgemeine Wahl
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Wahl teilnehmen. Die Wahlberechtigung ist nicht von Steuerkraft, Stellung, ... abhängig.
Unmittelbare Wahl
Die Kandidaten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt; es gibt keine Zwischenstation (z.B. Delegierte oder Wahlmännergremium).
Freie Wahl
Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine/ ihre Stimme gibt und ob er/ sie von seinem/ ihrem Wahlrecht Gebrauch macht oder nicht.
Gleiche Wahl
Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung, unabhängig davon, wer sie abgegeben hat.
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