Für Bürgermeisterwahlen haben nur die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lippstadt das aktive Wahlrecht. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahlsonntag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Bürgermeisterwahl in Lippstadt wohnen, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung hier haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
Das gleiche Wahlrecht haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Bürgermeisterwahlen, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte erhalten die Wählerinnen und Wähler die Information, in welchem Wahllokal sie wählen können.
Nach neuester Gesetzeslage finden die Bürgermeisterwahlen künftig nicht mehr gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt, da die Wahlzeit der Bürgermeister auf sechs Jahre verlängert wurde. Für Lippstadt gilt hier eine Ausnahme: Da der jetzige Bürgermeister innerhalb der laufenden Wahlperiode gewählt wurde, läuft seine Amtszeit bis zum Jahre 2014. Voraussichtlich würde dann die Bürgermeisterwahl noch einmal am gleichen Termin wie die Kommunalwahl stattfinden.
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