Die Stadt Lippstadt bittet, auf Sträucher und Bäume im Einmündungsbereich zu achten
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sogenannte "Sichtdreiecke" von jeder Bebauung freizuhalten. Wenn ein Sichtdreieck durch Bebauung wie Hecken, Bäume, Sträucher, Gartenzäune oder ähnliches nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum Risiko.
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer auch alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörgein vor Gefahren zu schützen. Legen Sie deshalb diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an.