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Kinderschutz

Kinderschutz!

Am 01.10.2005 trat das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) in Kraft. In das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wurde der § 8 a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) aufgenommen.

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger (das Jugendamt) hat gemäß § 8 a SGB VIII den Auftrag, in Vereinbarungen mit Trägern von Einrichtungen und Diensten sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.

 

Die Vereinbarung der Stadt Lippstadt mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und Arbeitsmaterial zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos für Kinder bis zum Schuleintritt steht unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. 


Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, bei

- Vernachlässigung
- körperlicher Gewalt
- seelischer Gewalt und/oder
- sexuellem Missbrauch

Wenn dem Kommunalen Sozialdienst der Stadt Lippstadt Anhaltspunkte bekannt werden, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten, werden die Fachkräfte umgehend tätig, um zu klären, ob wirklich eine Gefährdungssituation vorliegt und ggf. Hilfen anzubieten.  

Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wird den Eltern eine erzieherische Hilfe (siehe Link) angeboten. Sollten die Eltern nicht zu einer Zusammenarbeit bereit sein und die Situation für die Kinder nicht zumutbar sein, erfolgt eine Inobhutnahme.

Erzieherische HilfenIn Lippstadt werden Eltern auf vielfältige Weise beraten und unterstützt. Wenn sich Eltern in der Erziehung ihrer Kinder unsicher fühlen, der Erziehungsalltag als schwierig erlebt wird, können verschiedene Hilfen wie Elterntraining, Erziehungsberatung, ambulante sozialpädagogische Hilfen in Anspruch genommen werden.
 
Downloads zu dieser Seite:
Auswertung und Empfehlungen      [pdf, 16,85 Kilobyte]
Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung      [pdf, 44,07 Kilobyte]
Vereinbarung mit Kindertageseinrichtungen      [pdf, 32,83 Kilobyte]
Zuständigkeiten - Straßenverzeichnis      [pdf, 65,15 Kilobyte]