Wohngeld

Grundsätzliche Voraussetzungen für den Wohngeldbezug

Antrag Wohngeld

 Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten von Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann an als

 

  • Mietzuschuss an Mieter/Innen von Wohnraum (hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Senioren- bzw. Pflegeheime) oder als 
  • Lastenzuschuss an Haus- bzw. Wohnungseigentümer/innen gewährt werden.

Voraussetzungen:

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familieneinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete bzw. Haus- oder Wohnungsbelastung.

Miete sowie Haus- bzw. Wohnungsbelastungen werden allerdings nicht immer in tatsächlicher Höhe, sondern nur bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgeleg- ten Höchstbetrag berücksichtigt.


Aktuelle Informationen rund um das Thema Wohngeld , ausfüllbare Antragsvordrucke, vereinfachte Wohngeldberechnungsprogramme u. a. finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bitte beachten Sie, dass die im Internet ausfüllbaren Anträge ausgedruckt und unterschrieben (mit den erforderlichen Anlagen) beim Fachdienst Soziale Leistungen - Wohngeld - der Stadt Lippstadt eingereicht müssen. E-Mails mit angehängten Antragsdateien können leider nicht bearbeitet werden.

 

 

 

Ausschluss vom Wohngeldbezug


Bezieher von bestimmten Sozialleistungen sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Personen die

  • Arbeitslosengeld II  bzw. Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten.

 

Wegen der Vielzahl von Ausnahmeregelungen wird empfohlen, einen Beratungstermin mit den Mitarbeitern/innen des Fachdienstes Soziale Leistungen - Wohngeld - zu vereinbaren. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Soziale Leistungen - Wohngeld - sind gern bereit, in Ihrem Einzelfall zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht.

Downloads zu dieser Seite:
Mietbescheinigung      [pdf, 85,18 Kilobyte]
Mietzuschuss - Merkblatt      [pdf, 70,69 Kilobyte]
Lastenzuschuss - Merkblatt      [pdf, 67,69 Kilobyte]